Spanien

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Spanien - Politik

Seit dem 6. Dezember 1978 ist ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat mit der Staatsform einer parlamentarischen . Der von ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Der Wohnsitz der Königsfamilie von ist der Palacio de la Zarzuela in Madrid.
Die Rolle des Königs von wird zum größten Teil auf repräsentative Aufgaben beschränkt. Die wichtigsten Aufgaben des Königs von sind die Ernennung und Entlassung des Regierungschefs sowie die Bestätigung von Gesetzen.
Das von trägt den Namen Cortes Generales und ist das oberste Gesetzgebungsorgan. Es wird in zwei Kammern unterteilt, in das und den . Das von zählt 300 bis 400 Mitglieder die per Direktwahl für vier Jahre gewählt werden. Im von sitzen 259 Mitglieder. Die Mitglieder des Senats von werden unterschiedlich gewählt. 208 Mitglieder des Senats von werden direkt vom Volk gewählt. Die anderen 51 Mitglieder werden von den Parlamenten und den Autonomen Gemeinschaften von gewählt. Auch die Senatoren von werden für vier Jahre gewählt. Der der den Namen Presidente del Gobierno trägt und die Regierungsmitglieder werden vom gewählt.
Das von teilt sich in das Heer, die Marine und in die Luftwaffe auf. Dazu zählen auch die , die Militärische Notfallseinheit und die unabhängigen Einheiten der Königliche Garde und die direkt dem Oberkommando unterstellte Spanische Legion. Die Wehrpflicht wurde im Jahr 2001 abgeschafft. Seit 1986 ist Mitglied der EU.

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